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Georg-August-Zinn-Forum

Details

Datum:
7. September 2019
Zeit:
10:00
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Veranstaltungsort

SPD-Parteihaus
Fischerfeldstraße 7-11
60311 Frankfurt am Main
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Telefon:
069 299888-0
http://www.spdhessensued.de

Veranstaltende

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)
Telefon:
069 299888-210
E-Mail:
eva-maria.heinrich[at]spd.de

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen der SPD Hessen-Süd.

Als Hauptreferenten konnte Prof. Dr. Andreas Fisahn (Universität Bielefeld) gewonnen werden. Der Titel seines Referats lautet: „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – die Sozial- und Rechtsstaatskonzeption der Weimarer Reichsverfassung und ihre Bedeutung für die Gegenwart.“

Das Programm zur Veranstaltung gibt es unter dem Formular!

Hier geht es zum Einladungsflyer

Zu diesem Inhalt gibt es ein Formular.

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PROGRAMM:

10:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
Jürgen Gasper, Vorsitzender AsJ Hessen-Süd

10:15 Uhr Grußwort Heike Hofmann, MdL,
Stellv. Vorsitzende SPD Hessen-Süd,
Vizepräsidentin des Hessischen Landtages

10:30 Uhr Festvortrag „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – die Sozial- und Rechtsstaatskonzeption der Weimarer Reichsverfassung und ihre Bedeutung für die Gegenwart“
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld

IM ANSCHLUSS AUSSPRACHE

12:00 Uhr Vorstellung der vier Arbeitskreise (Weitere Informationen zu den Arbeitskreisen siehe unten)

ab 12:30 Uhr Sitzungen der Arbeitskreise

15:00 Uhr Berichte aus den Arbeitskreisen

16:30 Uhr Schlusswort

 

Arbeitskreis 1: Die Würde der Arbeit als Grundlage der Industrie 4.0. Neue Wege zur sozialen Selbstbestimmung

Referent: Lothar Schröder, Mitglied Ver.di Bundesvorstand und Aufsichtsrat Telekom
Moderation:
Abraham de Wolf, Rechtsanwalt, AsJ Hessen-Süd

Wir feiern dieses Jahr für die Demokratie bedeutende Jahrestage: 100 Jahre Weimarer Verfassung und 70 Jahre Grundgesetz. Mit der Verfassung von 1919 hat Deutschland nach der November Revolution als erste Verfassung der Welt soziale Grundrechte etabliert. Die Sozialpolitik als Absicherung gegen die Lebensrisiken seiner Bürger*innen wurde damit Staatsaufgabe, ja Staatszweck. Die alte Auffassung des Staates als „Anstalt zum Schutze der Ordnung“ wurde mit dieser Verfassung demokratisch überwunden.

 

Arbeitskreis 2: Neue Eigentumsordnung in Großstädten – Hälfte des Wohnungsmarkts in Gemeinnützigkeit

Referent: Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof
Moderation:
Jürgen Gasper, Richter am Hess. VGH, Vorsitzender der AsJ Hessen-Süd

Der Wohnungsmarkt in großen Großstädten ist verzerrt, weil die Nachfrage deutlich höher ist, als mit freien Flächen das Angebot erweitert werden könnte. Wohnen wird in zentralen Lagen zum Luxusgut. Damit nicht das Geld allein über die Wohnungsvergabe entscheidet und so die Gentrifizierung um sich greifen könnte, muss wie in Wien mindestens die Hälfte der Wohnungen unter einem gemeinnützigen Regime stehen. Dies gewährleistet, dass die Mieten nicht rendite- sondern kostenorientiert gebildet werden. In großen Großstädten befinden sich etwa 30 % der Wohnungen in kommunaler oder in der Hand von Genossenschaften. Damit schnell weitere 20 % gemeinnützig geführt werden, bedarf es beherzter Maßgaben beim Eigentümerwechsel, die dauerhaft wirken.

 

Arbeitskreis 3: 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – eine kritische Bestandsaufnahme der Regelungsversuche zur Prostitution in Deutschland und Europa

Referentinnen:
Nadine Bernhardt, Goethe Universität
Mareen Heying, Historikerin
Marlies von der Malsburg, Büroleiterin Udo Bullmann, MdEP
Giovanna Gilges, Sozialwissenschaftlerin
Moderation:
Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, AsJ Hessen-Süd

Nach dem ersten Weltkrieg entwickelte sich in Deutschland eine lebhafte Szene an Etablissements, in denen in verschiedenen Ausprägungen sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden. Gleichzeitig waren die Jahre der Weimarer Republik mit umfangreichen polizeilichen Eingriffen, Meldepflichten und verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen von einem repressiven Umgang mit Prostitution geprägt. Die junge Bundesrepublik schaffte es erst Ende 2001, die zivilrechtliche Sittenwidrigkeit der Prostitution mit dem Prostitutionsgesetz abzuschaffen und den Zugang für Prostituierte zur Sozial-versicherung zu eröffnen. Das nun neu am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz führt eine verpflichtende regelmäßige Gesundheitsberatung sowie die Erlaubnis- und Meldepflicht wieder ein. Die Regelungen von damals und heute sollen – auch mit Blick auf verschiedene Regelungsansätze in anderen europäischen Ländern – auf ihre gesellschaftliche Steuerungswirkung und ihre sozialpolitische Notwendigkeit hin untersucht werden.

 

Arbeitskreis 4: Befristete Arbeitsverträge – Reformbedarf

Referent: Rolf-Christian Otto, Rechtsanwalt
Moderation: Mathias Metzner, Richter/Vizepräsident des VG Kassel, AsJ Hessen-Nord

Befristete Arbeitsverträge spielten bis Mitte der 80iger Jahre eine verhältnismäßig unbedeutende Rolle in der arbeitsrechtlichen Praxis. 1984 betrug der Befristungsanteil in der BRD nur 4,2%. 2016 betrug der Anteil befristeter Beschäftigungen hingegen bereits 13 %; ohne Berücksichtigung von Ausbildungsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen von Schülern und Studenten immer noch 8%.

Diese Entwicklung geht ursächlich zurück auf das am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz, das die Möglichkeit schuf, Arbeitsverhältnisse ohne eigentlichen Sachgrund zu befristen. Auch sind die Möglichkeiten der Befristungen mit Sachgrund kritisch zu hinterfragen.