Damit wesentliche Regelungen des Wassermanagements in Hessen in Zukunft nicht nur als Rechtsverordnungen und Erlasse der Landesregierung ausgestaltet werden, hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wassergesetzes eingebracht, der heute vom Landtagsplenum in Erster Lesung debattiert wurde.
Im Zentrum steht der so genannte „wasserwirtschaftliche Fachplan“, der gemeinsam mit den Unternehmen der kommunalen Wasserversorgung und mit Unterstützung eines Beirats aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Umweltverbände und der Landwirtschaft erarbeitet wurde.
„Aus unserer Sicht ist der Fachplan ein entscheidender Bestandteil des künftigen Wassermanagements in Hessen. Dessen Bedeutung wird die Landesregierung nicht gerecht, wenn sie die darin getroffenen Festlegungen nur in Form von Verordnungen und Erlassen umsetzt. Vielmehr muss der Landtag das Vorhaben erörtern und beschließen – so, wie das beispielsweise beim Landesentwicklungsplan ganz selbstverständlich der Fall ist“, stellte in der Plenardebatte der SPD-Abgeordnete Florian Schneider fest.
Es zähle zu den großen Herausforderungen der kommenden Jahre, die Wasserressourcen zu schonen und so zu bewirtschaften, dass die Versorgung in ganz Hessen dauerhaft gewährleistet sei.
Florian Schneider sagte: „Wir haben in den zurückliegenden Hitzesommern erleben müssen, dass Dörfer im Vogelsberg ihr Trinkwasser aus Tankwagen zapfen mussten und dass im Hessischen Ried der Grundwasserspiegel dramatisch gesunken ist. Alle Entscheidungen, die heute in Bezug auf die wertvolle Ressource Wasser getroffen werden, haben langfristige Auswirkungen, die sorgfältig bedacht und abgewogen werden müssen. Mit dem wasserwirtschaftlichen Fachplan existiert ein entscheidendes Instrument für die Gestaltung des künftigen Wassermanagements in Hessen, dem in Zeiten des Klimawandels und angesichts des steigenden Wasserbedarfs in den boomenden Metropolregionen eine herausragende Bedeutung zukommt. Die rechtlichen Handlungsgrundlagen hierfür nicht in Gesetzesform festzuschreiben, sondern lediglich als Verordnungen und Erlasse, wird der Sache nicht gerecht. Denn Verordnungen und Erlasse können im Prinzip jederzeit von den zuständigen Ministerien verändert, abgeschwächt oder ganz zurückgenommen werden. Das Wassermanagement braucht aber eine verlässliche Rechtsgrundlage und kann nicht auf der Basis von individuellen Ministerentscheidungen gestaltet werden.“